Abstimmen und Wählen
Wahlen und Abstimmungen sind zentrale Bestandteile unserer direkten Demokratie. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, wie und wo sie abstimmen und wählen können.
Aktuelle Abstimmungs- und Wahlresultate
Für aktuelle Abstimmungs- und Wahlresultate folgen Sie uns auf Twitter @baselstadt oder besuchen Sie unsere Facebook-Seite Rathaus Basel.
- Wahlen 20. Oktober 2024
Hier finden Sie Informationen zu den Gesamterneuerungswahlen 2024 inklusive einer Anleitung zum korrekten Wählen als Video sowie in Leichter Sprache.
- Resultate und Informationen zu aktuellen und vergangenen Abstimmungen und Wahlen
Hier finden Sie alle aktuellen Vorlagen, für die bereits ein Abstimmungsdatum vorliegt. Das Archiv umfasst zudem die Resultate bis zurück ins Jahr 2006.
Briefliche Stimmabgabe
Legen Sie den Stimmzettel und den Stimmrechtsausweis (Abschnitt in blauer Schrift) ins Couvert. Das Adressfenster mit der Rücksendeadresse muss dabei sichtbar sein. Übergeben Sie das Couvert unfrankiert der Post.
Wir empfehlen Ihnen, das Couvert bis spätestens am Dienstag Morgen vor dem Wahl-/ Abstimmungssonntag einzuwerfen (Bitte Leerungszeiten beachten!) oder direkt am Postschalter aufzugeben. Es muss bis am Wahl-/Abstimmungssamstag, 12:00 Uhr, bei der zuständigen Stelle eingetroffen sein. Später eingehende Wahl-/Stimmzettel werden nicht mehr berücksichtigt. Sie können Ihr Couvert auch persönlich in den Gemeindebriefkasten werfen:
- Basel: Rathaus, Marktplatz 9 (die Tore zum Hof werden nachts ab 19 Uhr geschlossen)
- Riehen: Gemeindehaus (Wettsteinstrasse 1) und Rauracher-Zentrum (Zugang In den Neumatten 63)
- Bettingen: Gemeindehaus (Talweg 2)
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
Den Stimmrechtsausweis (Abschnitt in grüner Schrift) und den Stimmzettel können Sie in einem der Wahllokale zu den angegebenen Zeiten abgeben.
Das Stimmrecht darf nur in der Wohngemeinde ausgeübt werden. Adressen der Wahllokale:
- Basel (Samstag 14–17 Uhr und Sonntag 9–12 Uhr)
- im Rathaus (Marktplatz 9)
- Hotel Gaia (Centralbahnstrasse 13/15, bitte Eingang an der Heumattstrasse benützen)
- Polizeiwache Clara (Clarastrasse 38)
- Riehen: Gemeindehaus (Wettsteinstrasse 1), Sonntag 10–12 Uhr
- Bettingen: Gemeindehaus (Talweg 2), Sonntag 10.30–11.00 Uhr
Die Stimmabgabe an der Urne muss persönlich erfolgen und kann nicht stellvertretend durch eine andere Person erfolgen.
Die einzige Ausnahme bildet die Stimmabgabe durch eine Vertretung für Stimmberechtigte, die durch eine körperliche Behinderung oder aus einem anderen Grund dauernd nicht in der Lage sind, die für die Stimmabgabe erforderlichen Handlungen (Ausfüllen der Wahl- bzw. Stimmzettel usw.) selbst vorzunehmen. Eine solche Stimmabgabe muss aber mit einem besonderen Stimmrechtsausweis erfolgen.
Elektronische Stimmabgabe
Der Stimmrechtsausweis (Abschnitt in roter Schrift) enthält Ihre persönlichen Zugangsdaten und notwendigen Codes für die elektronische Stimmabgabe auf dem E-Voting-Portal des Kantons Basel-Stadt.
Die elektronische Stimmabgabe steht im Kanton Basel-Stadt den Auslandschweizer Stimmberechtigten und den Stimmberechtigten mit Behinderungen zur Verfügung.
Die elektronische Urne ist geöffnet vom viertletzten Montag, 12 Uhr, vor dem Abstimmungswochenende bis Samstag, 12 Uhr, des Abstimmungswochenendes. Es gilt Schweizer Lokalzeit (MEZ bzw. MESZ).
Gehen Sie sorgfältig mit dem Stimmrechtsausweis um und halten Sie ihn bis zum Abschluss des Urnengangs unter Verschluss. Bei einem Verlust des Stimmrechtsausweises ist die elektronische Stimmabgabe nicht mehr möglich.
Verlust von Stimmunterlagen
Stimmberechtigte, die glaubhaft machen können, ihren Stimmrechtsausweis nicht erhalten oder verloren zu haben, können bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag, 16 Uhr, in ihrer Wohngemeinde neue Unterlagen beziehen:
- Basel: Büro Wahlen und Abstimmungen, Marktplatz 9, Telefon +41 61 267 48 68
- Riehen: Gemeindeverwaltung, Wettsteinstrasse 1, Telefon +41 61 646 81 11
- Bettingen: bei der Gemeindeverwaltung, Talweg 2, Telefon +41 61 267 00 99.
Umgang mit Wahl- und Abstimmungsunterlagen in Heimen
Im Sinne einer Hilfestellung haben wir die vorliegenden Informationen und Empfehlungen zusammengestellt. Darin thematisiert werden insbesondere Vorkehrungen zur Verhinderung unbefugter Einflussnahme auf Heimbewohnerinnen und -bewohner durch Drittpersonen und zur Verhinderung von Wahlfälschungen.
Informationen zum Wählen und Abstimmen in Gebärdensprache
Dem Kanton Basel-Stadt ist es wichtig, gehörlosen Menschen den Zugang zu Informationen zu erleichtern und einen Beitrag zur Inklusion zu leisten.
Video in Gebärdensprache, Untertitel und Spoken Subtitles sind einschaltbar. Das Video ist zudem in einzelne Kapitel unterteilt.
DAISY-Hörzeitschrift der Erläuterungen
Für lesebehinderte und blinde Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bietet der Kanton Basel-Stadt die Abstimmungserläuterungen des Regierungsrates kostenlos auch als sogenannte Hörzeitschrift an. Die Hörzeitschrift wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS im international anerkannten DAISY-Format produziert.
Bestellung der Abstimmungserläuterungen
Interessierte Personen, die nicht stimmberechtigt sind, können die Abstimmungserläuterungen (ohne Stimmrechtsausweis und Stimmzettel) zu ihrer Information einzeln beziehen oder auch abonnieren.
Die Unterlagen können Sie während den allgemeinen Öffnungszeiten auch direkt im Rathaus beziehen.
Rathaus
Marktplatz 94051 Basel
Mitarbeit an Wahl- und Abstimmungswochenende
Derzeit haben wir genügend Helferinnen und Helfer zum Bearbeiten der Stimmabgaben. Sobald sich dies ändert, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Vergabe von Ordnungsnummern für Wahlvorschläge/Listen
Bei Proporzwahlen erhalten die Wahlvorschläge („Listen“) eine Ordnungsnummer (umgangssprachlich auch „Listennummer“ genannt). Die Zuweisung von Ordnungsnummern wird in § 2a der Wahlverordnung geregelt.
Staatskanzlei
Informationen zu aktuellen Abstimmungen und Wahlen
Hier finden Sie unter anderem die Abstimmungserläuterungen, Stimmbeteiligung und Resultate.
Zu den aktuellen Wahlen und Abstimmungen