Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Altlasten und belastete Standorte: Fragen und Antworten

Was sind Altlasten? Worin besteht der Unterschied zwischen Altlasten und belastetem Boden? Wie gefährlich sind Altlasten? Welche Rolle hat das Amt für Umwelt und Energie im Bereich des Altlastenrechts? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.

Was sind Altlasten?

Umgangssprachlich bezeichnet man als Altlasten meist Standorte, die durch frühere industrielle Tätigkeiten oder Unfälle stark verschmutzt wurden und potenziell gefährlich für Mensch und Umwelt sind.

Rechtlich ist der Begriff enger gefasst: Die Altlasten-Verordnung (in Kraft seit 1998) legt fest, dass Altlasten nur die belasteten Standorte sind, von denen tatsächlich schädliche Einwirkungen auf die Umwelt ausgehen. Diese Standorte gelten dann auch als sanierungsbedürftig. 

Was ist der Unterschied zwischen Altlasten und belastetem Boden?

  • Altlasten: Belastete Standorte, von denen gesichert ist, dass schädliche Einwirkungen auf die Umwelt ausgehen oder bald ausgehen. Sie müssen saniert werden.
  • Belastete Standorte: Standorte, an denen Schadstoffe im Untergrund vorhanden sind, die jedoch in ihrem aktuellen Zustand keine schädlichen oder lästigen Auswirkungen verursachen.

Wie entstehen belastete Standorte?

Bis weit ins 20. Jahrhundert wurde bei industriellen Prozessen wenig darauf geachtet, ob Schadstoffe in die Umwelt gelangen. Erst mit zunehmendem Umweltbewusstsein und der späteren Umweltschutzgesetzgebung wurden auf Industrieanlagen Schutzmassnahmen für Menschen und Umwelt ergriffen. Damit wurde verhindert, dass Schadstoffe über undichte Leitungen, unbefestigte Böden und unachtsamen Umgang in den Untergrund und weiter bis ins Grundwasser und in nahe Gewässer gelangen können. 

Die Gesetzgebung schafft heute den Rahmen, um solche Belastungen zu untersuchen, zu beheben und in Zukunft zu vermeiden.

Wie gefährlich sind Altlasten?

Die Gefährdung hängt ab von:

  • Art und Menge der Schadstoffe
  • Mobilität, den chemischen Eigenschaften der Schadstoffe
  • Beschaffenheit des Untergrunds

Je nach Kombination dieser Faktoren kann ein Standort harmlos, überwachungsbedürftig oder sanierungsbedürftig sein.

Wo gibt es belastete Standorte?

Belastete Standorte finden sich häufig:

  • in Industriegebieten, auf Bahnanlagen und Schiessplätzen
  • auch bei kleineren Gewerben in Wohngebieten wie chemischen Reinigungen, Autowerkstätten oder Tankstellen
  • bei alten Deponien
  • in Gebieten ehemaliger Grossbrände und Unfälle

Im Kanton Basel-Stadt sind alle belasteten Standorte im «Kataster der belasteten Standorte» (KbS) erfasst. Viele belastete Standorte befinden sich auf früheren Betriebsgeländen der chemischen Industrie, die in Basel eine langjährige Geschichte hat. Die Zahl der tatsächlich sanierungsbedürftigen Standorte ist aber gering.

Die meisten Standorte sind zwar belastet, schädliche Einwirkungen auf die Umwelt sind aber nicht zu erwarten. Einige Standorte sind überwachungsbedürftig. Bei diesen wird geprüft, ob sie schädliche Einwirkungen verursachen.

Worüber gibt der Kataster der belasteten Standorte Auskunft?

Der in Basel seit 2004 geführte Kataster gibt Auskunft über die Lage und Stärke (Bewertung) der belasteten Standorte auf Kantonsgebiet. Auf dem Kantonsgebiet wurden ca. 2000 Standorte überprüft. Von diesen kamen ca. 400 in den Kataster, weil sie wirklich belastet waren. Von den bekannten Belastungen wurden inzwischen ca. 50 bereits ausgehoben und entsorgt, zehn saniert. Aktuell gibt es drei sanierungsbedürftige Standorte in Basel-Stadt. 

Der Kataster zeigt an,

  • ob ein Standort belastet ist, aber keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Umwelt (Wasser, Luft, Boden) aufweist,
  • ob von einem Standort schädliche Einwirkungen ausgehen könnten und ob deshalb Untersuchungen notwendig sind («untersuchungsbedürftig», «überwachungsbedürftig»),
  • ob ein belasteter Standort saniert werden muss, weil schädliche Einwirkungen zu erwarten sind oder bereits eingetreten sind.

Der Kataster wird laufend aktualisiert und an neue Erkenntnisse angepasst. Dies geschieht durch neue Untersuchungsergebnisse, die eine neue Bewertung notwendig machen oder durch die Entsorgung/Sanierung einer Belastung, die eine Löschung des Eintrags mit sich bringt.

Wie wird eine Altlast saniert?

Ziel einer Sanierung ist es, die erkannten schädlichen Einwirkungen auf Boden, Luft, Grundwasser und Oberflächengewässer zu beseitigen. Hierbei kann der belastete Boden ausgehoben und fachgerecht entsorgt werden und/oder das Grundwasser entnommen und gereinigt werden. Es gibt unzählige weitere Methoden, die je nach Situation eingesetzt werden, denn nicht immer ist die Fläche unbebaut und kann einfach ausgehoben werden.

Sanierungen sind durch die vielen notwendigen Untersuchungen aufwendig und teuer. Die Kosten tragen grundsätzlich die Verursacher und die Eigentümer eines Standorts.

Wie lassen sich Belastungen des Untergrunds heute vermeiden?

Durch strenge Vorgaben der Umweltschutzgesetzgebung wird sichergestellt, dass industrielle, gewerbliche und öffentliche Nutzungen Boden, Luft und Gewässer nicht mehr belasten.

Warum untersucht das Amt für Umwelt und Energie (AUE) belastete Standorte nicht selbst?

Untersuchungen müssen laut Gesetz von den Verursachern bzw. Eigentümern der betroffenen Parzellen durchgeführt werden.

Das AUE übernimmt in diesem Zusammenhang die behördliche Aufsicht. Es sorgt dafür, dass:

  • belastete Standorte gefunden und untersucht werden,
  • die Informationen zu belasteten Standorten im Kataster der belasteten Standorte für alle zur Verfügung stehen,
  • die gesetzlichen Anforderungen aller notwendigen Untersuchungen eingehalten werden und
  • dass alle Untersuchungen nach einheitlichen, nachvollziehbaren Regeln erfolgen.

Das Amt für Umwelt und Energie prüft die Ergebnisse aller Untersuchungen und beurteilt sie nach den Grundlagen der Altlastengesetzgebung. Es schreibt Stellungnahmen, erlässt Auflagen und Verfügungen.

Untersuchungen greifen erheblich in das Eigentumsrecht ein (z. B. Bohrungen, Probeentnahmen, Befahren und Durchbohren des Grundstücks) und verursachen hohe Kosten. Daher gilt der Grundsatz: Keine Untersuchungen ohne stichhaltige Hinweise. Es braucht genügend Anhaltspunkte und eine gesetzliche Grundlage, bevor das Amt für Umwelt und Energie Untersuchungen anordnet.

Welche Rolle hat das AUE im Bereich Altlastenrecht?

Das AUE ist die zuständige Fachbehörde für den Vollzug des Altlastenrechts. Das Altlastenrecht ist ein Bundesrecht, das die Kantone ausführen müssen. Die Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Führen eines Katasters der belasteten Standorte, der als Informations-, Planungs- und Vollzugsinstrument dient.
  • Anordnen von Untersuchungen, wenn objektive Hinweise auf eine mögliche Belastung vorliegen.
  • Behördliche Aufsicht über alle Untersuchungen und Sanierungen, die von Eigentümern bzw. Verursachern durchgeführt werden müssen.
  • Prüfen und Beurteilen der eingereichten Untersuchungsberichte und Sanierungsprojekte.
  • Prüfen und Beurteilen von Bauvorhaben auf belasteten Standorten.
  • Sicherstellen, dass Sanierungen dem Stand der Technik entsprechen sowie umweltverträglich und wirtschaftlich vertretbar sind.
  • Beratung der Eigentümerinnen und Eigentümer in allen Fragen der Altlastenbearbeitung.

Welche Rolle hat der Eigentümer im Bereich Altlastenrecht?

Die Eigentümerinnen und Eigentümer eines belasteten oder potenziell belasteten Grundstücks tragen im Altlastenrecht eine zentrale Verantwortung:

  • Durchführungspflicht: Untersuchungen müssen grundsätzlich von den Eigentümern bzw. Verursachern veranlasst werden.
  • Duldungspflicht: Eigentümer müssen Eingriffe wie Bohrungen, Aushubarbeiten, Probenentnahmen oder das Befahren des Grundstücks zulassen.
  • Mitbestimmungsrecht: Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben können Eigentümer z. B. bei der Wahl der beauftragten Unternehmen oder bei der Terminplanung der Untersuchungen mitentscheiden.
  • Kostentragung: Sowohl Untersuchungen als auch allfällige Sanierungen können erhebliche Kosten verursachen, die grundsätzlich von den Eigentümern zu tragen sind.

Die Rechte und Pflichten der Fachstelle Altlasten und Bodenschutz des Amts für Umwelt und Energie sind auch dann dieselben, wenn der Kanton der Eigentümer ist. Die Rolle des Amts für Umwelt und Energie bleibt dieselbe.


Kontakt

Inhalt aktualisiert