Zu viel Licht - was tun?
Hier finden Sie Hilfestellungen, was Sie bei Lichtbelästigung tun können und welche gesetzlichen Vorgaben im Bereich Lichtschutz gelten.
Vorgehen bei Lichtbelästigung
Immer mehr Menschen fühlen sich durch unnatürliche Lichtquellen gestört. Auch Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume sind davon betroffen. Die Störwirkung von Licht wird unterschiedlich wahrgenommen.
Eine Lichtklage richten Sie an das Amt für Umwelt und Energie. Nutzen Sie dazu das Formular «Lichtklage» oder melden Sie sich telefonisch, werktags von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr:
Beschwerde wegen Lichtbelästigung
Nutzen Sie für Ihre Lichtklage das folgende Formular:
Rechtliche Grundlage
Laut Umweltschutzgesetz gelten Lichtemissionen als Umweltfaktor, von denen störende und lästige Immissionen ausgehen können und daher vorsorglich begrenzt werden müssen. Für Lichtemissionen, die an ihrer Quelle zu begrenzen sind, bestehen jedoch keine Ausführungsbestimmung in Form einer Verordnung.
Begrenzung von Lichtemissionen
Wie kann man Menschen vor Dunkelheit schützen und gleichzeitig für eine qualitativ gute und umweltbewusste Beleuchtung sorgen? Verschiedene Instrumente wie der 7-Punkte-Plan zur Begrenzung von Lichtemissionen ermöglichen es, das Licht am richtigen Ort, zur richtigen Zeit, in der richtigen Intensität und mit dem geeigneten Spektrum einzusetzen.