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Abteilung Immissionen

Die Abteilung Immissionen stellt sicher, dass die Vorschriften in den Bereichen Luftreinhaltung, Lärm- und Lichtschutz und nichtionisierende Strahlung (NIS) eingehalten werden. Sie behandelt Geruchs-, Lärm- und Lichtklagen und erarbeitet Massnahmen zur Reduktion von Immissionsbelastungen.

Beschwerden über Lärm, Gerüche, Licht und Elektrosmog

In der Stadt gehören Lärm, intensive Gerüche und künstliches Licht zum Alltag dazu. Gerade deshalb braucht es gesetzliche Grundlagen zum Schutz vor Immissionen und die Möglichkeit, etwas gegen eine Belastung durch Immissionen zu tun.

Bauvorhaben

Im Kontext von Bauvorhaben spielt der Schutz vor Immissionen eine wichtige Rolle.

Gastronomie und Veranstaltungen

Gastronomiebetriebe und die Eventbranche finden hier neben Hintergrundinformationen auch konkrete Empfehlungen und verbindliche im Umgang mit Emissionen.

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:


Industrie und Gewerbe

Immissionen, die durch industrielle oder gewerbliche Tätigkeiten und Anlagen entstehen, werden nach definierten Kriterien beurteilt. 


Massnahmen gegen Immissionen

Gegen Immissionen kann gezielt vorgegangen werden. Hier erfahren Sie mehr über Massnahmen für eine bessere Luftqualität und zur Steigerung der akustischen Qualität von Aussenräumen.


Fachkontakte in der Abteilung Lärmschutz

Thema
Zuständigkeit
E-Mail
Lärmschutz
Vollzug bei Bauvorhaben, Lärmbeschwerden, Gastronomie, Veranstaltungen, Industrie- und Gewerbelärm, Strassenlärm
Luftreinhaltung
Vollzug bei Bauvorhaben, Geruchsklagen, Emissionen von Industrie und Gewerbe, Berichterstattung und Angaben zur Luftqualität, Massnahmenplanung
Lichtschutz
 
Nichtionisierende Strahlungen NIS