Es stinkt - was tun?
Hier können Sie eine Geruchsklage einreichen und Sie finden Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben der Luftreinhaltung.
Vorgehen bei Geruchsbelästigung
Das Betreiben von Anlagen kann Gerüche verursachen. Das ist bis zu einem gewissen Mass zulässig. Werden die Geruchseinwirkungen übermässig, können sie das Wohlbefinden beeinträchtigen.
Für Gerüche gibt es keine Grenzwerte. Die Übermässigkeit muss individuell ermittelt werden. Dies kann mittels einer Vorortbegehung, einer Geruchsbefragung oder bei komplexeren Fällen auch mittels einer grossflächigen Geruchserhebung erfolgen. Dabei müssen die Intensität, die Dauer, die Häufigkeit und der Belästigungsgrad der Gerüche in die Beurteilung miteinbezogen werden.
Bitte beachten Sie:
Übermässige Geruchsbelastung ist zum Beispiel in den folgenden Fällen nicht gegeben: bei Zigarettenrauch aus der Nachbarschaft, bei einem Grillfeuer oder bei einem Kompost im Garten. In diesen rein privatrechtlichen Fällen kontaktieren Sie bitte die Hauseigentümerschaft.
Eine Geruchsklage richten Sie an das Amt für Umwelt und Energie. Nutzen Sie dazu das Formular «Geruchsklage» oder melden Sie sich telefonisch bei der Abteilung Immissionen, werktags von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr:
In sehr dringenden Fällen können Sie sich auch an die Polizei wenden:
Geruchsklage
Nutzen Sie für Ihre Geruchsklage das folgende Online-Formular:
Luftbelastung in Innenräumen
Bei Innenraumluftbelastungen und Radonbelastung in Wohnräumen bietet das Kantonale Laboratorium Beratung an:
Rechtliche Grundlage
Geruchsimmissionen sind Einwirkungen im Sinne des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes. Zur Vermeidung von lästigen oder schädlichen Einwirkungen sind Geruchsemissionen deshalb vorsorglich durch Massnahmen an der Quelle so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Weiterführende Informationen
Unter den folgenden Links finden Sie hilfreiche Tipps, wie Sie Geruchsemissionen vermeiden können.
Das Verbrennen von Abfällen im Cheminée oder im Garten ist verboten. In den folgenden Broschüren finden Sie Anleitungen, wie Sie drinnen und draussen ein möglichst raucharmes Feuer machen können.