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Industrie- und Gewerbeabluft

Wann Emissionsmessungen durchgeführt und welche Massnahmen zur VOC-Minderung getroffen werden müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Emissionsmessungen

Anlagen, bei denen während des Betriebs Luftschadstoffe freigesetzt werden können, müssen nach der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmemessung unterzogen werden. Diese Emissionsmessung muss periodisch wiederholt werden.

Auf der Basis der Emissionsmessung beurteilt das Amt für Umwelt und Energie die Gesetzeskonformität Ihrer Anlage. Dabei kommen standardisierte, anlagespezifische Messprogramme zum Einsatz.

Durchführung der Messungen

Die Emissionsmessungen werden vom Amt für Umwelt und Energie oder einer anerkannten Messfirma durchgeführt. Die unter dem folgenden Link aufgeführten Messfirmen wurden auditiert und vom Aufsichtsgremium QSEM für behördliche Emissionsmessungen nach Artikel 13a der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) zugelassen.

Anlagentypen und Messprogramme 

Die Messprogramme für die verschiedenen Anlagentypen werden vom Amt für Umwelt und Energie definiert. Als Grundlage dienen die Emissions-Messempfehlungen des Bundesamtes für Umwelt. Die Programme beinhalten unter anderem die Parameter, die gemessen werden müssen, die Messdauer und die Anforderungen, die an den Messbericht gestellt werden.

VOC – Flüchtige organische Verbindungen

Auf flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) wird eine-Lenkungsabgabe erhoben. Als marktwirtschaftliches Instrument im Umweltschutz schafft sie den finanziellen Anreiz, die VOC-Emissionen weiter zu reduzieren. Zur VOC-Minderung hat der Kanton Basel-Stadt Massnahmen erlassen.

VOC-Lenkungsabgabe

Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, so etwa in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, tragen sie zusammen mit Stickoxiden zur übermässigen Bildung von bodennahem Ozon (Sommersmog) bei. Die VOC-Lenkungsabgabe wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben.

VOC-Minderung

Die kantonale Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen stellt für die Emissionen von VOC ab bestimmten Frachten verschärfte Anforderungen.

Firmen, deren stationäre Anlagen auf dem Firmenareal pro Jahr zusammen mehr als 3000 kg organische Stoffe (VOC) emittieren, müssen diese Emissionen so weit reduzieren, wie es dem neusten Stand der Technik entspricht und verhältnismässig ist. Bei der Ermittlung der Emissionsfracht sind auch die VOC-Emissionen auf dem Firmenareal mit einzubeziehen, die nicht an der Quelle erfasst werden (diffuse Emissionen).

Reinigungs- und Entfettungsprozesse, bei denen jährlich mehr als 400 kg VOC emittiert werden, sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf wässrige beziehungsweise VOC-arme Prozesse umzustellen (z.B. durch Produktersatz). Ebenfalls einzubeziehen sind die diffusen Emissionen auf dem Firmenareal.

Anleitung zur VOC-Emissionserhebung

Im Folgenden finden Sie Anleitungen zur Emissionserhebung für chemische, pharmazeutische, metallverarbeitende und holzverarbeitende Betriebe:

VOC-Tool Chemie

Mit dem VOC-Tool können die von §6a der MVO betroffenen Firmen eine Soll-/Ist-Analyse zum Nachweis des Stands der Technik durchführen und gegebenenfalls einen Massnahmenplan erstellen.

Das VOC-Tool kann auch zur Beantragung einer Befreiung nach Art. 9 der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) eingesetzt werden.

Umgang mit krebserzeugenden Stoffen im Labor

Die Emissionen von krebserzeugenden Stoffen sind vorsorglich so weit zu reduzieren, wie es dem neuesten Stand der Technik entspricht und verhältnismässig ist. Um den Anwendern Hinweise zu geben, wie mit krebserzeugenden Stoffen im Labor umzugehen ist, wurde der nachfolgende Leitfaden verfasst.

Eigenkontrollsystem Branchen

Bei Branchenlösungen werden Kontrollaufgaben vom Amt für Umwelt und Energie an die Branchenvertretung delegiert. Die Branchenvertretung führt die periodischen Kontrollen selbst durch oder beauftragt Dritte damit. Das Amt für Umwelt und Energie verzichtet auf eigene regelmässige Kontrollen und beschränkt sich auf die Qualitätssicherung mittels Stichproben.

Aktuell bestehen mit den folgenden Branchen Vereinbarungen für die lufthygienerechtlichen Kontrollen:

Baustellen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zur Luftreinhaltung auf Baustellen:

Korrosionsschutz im Freien

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu den Massnahmen, die bei Korrosionsschutzarbeiten im Freien getroffen werden müssen.


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