Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Vor Elektrosmog schützen

Hier finden Sie Informationen zu den Quellen von Elektrosmog und welche Massnahmen getroffen werden, um Menschen vor nichtionisierender Strahlung zu schützen.

Was ist Elektrosmog?

Bei der Bereitstellung oder Nutzung von elektrischem Strom, zum Beispiel in der Nähe von Stromleitungen oder elektrischen Geräten im Haushalt, entstehen elektrische und magnetische Felder. Zusätzlich sind wir der elektromagnetischen Strahlung von Rundfunk- und Mobilfunkantennen ausgesetzt. Als populären Begriff für diese Einwirkungen ist das Wort «Elektrosmog» bekannt. In der Fachsprache redet man auch von nichtionisierender Strahlung. Diese umfasst zusätzlich Infrarot, sichtbares Licht und UV-Strahlung.

Elektrosmog-Quellen

Weitere Informationen zu verschiedenen Elektrosmog-Quellen finden Sie unter dem folgenden Link:

Standorte von Sendeanlagen

Weitere Informationen zu den Standorten von Sendeanlagen von Radio, Fernsehen und Mobiltelefonie finden Sie unter dem folgenden Link:

Informationsplattform 5G

Auf der Informationsplattform für 5G und Mobilfunk finden Sie Hintergrundinformationen zu 5G-Mobilfunkantennen:

Massnahmen zum Schutz vor Elektrosmog

Um die Bevölkerung vor Elektrosmog zu schützen, hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen. Sie setzt Grenzwerte für die Strahlung ortsfester Anlagen wie Hochspannungsleitungen, Mobil- oder Rundfunksender fest.

Nicht in den Geltungsbereich der Umweltschutzgesetzgebung fallen elektrische Geräte wie Mobiltelefone oder Mikrowellenöfen, die in erster Linie die Benutzerinnen und Benutzer und weniger die Umwelt belasten.

Die Immissionsgrenzwerte schützen mit ausreichender Sicherheit vor den wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsauswirkungen (Wärmewirkung, Nervenreizungen, Muskelzuckungen) und müssen überall eingehalten werden, wo sich Menschen - auch nur kurzfristig - aufhalten.

Gestützt auf das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes hat der Bundesrat beim Erlass der NIS-Verordnung zusätzlich zu den Immissionsgrenzwerten noch wesentlich strengere Anlagengrenzwerte festgelegt. Bis die Wissenschaft den Zusammenhang zwischen schwacher Strahlung und Folgen für die Gesundheit geklärt hat, soll damit vor allem die Langzeitbelastung frühzeitig reduziert werden.

Die Schweiz verfügt damit für Orte, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten (Wohnungen, Schulen, Spitäler, Büros etc.) über eine der strengsten rechtsverbindlichen Regelungen weltweit.

Was Sie bei Einwirkungen von Elektrosmog tun können, finden Sie unter dem folgenden Link:

(Seite Elektrosmog - was tun?)

Immissionsüberwachung

Informationen zur Immissionsüberwachung finden Sie unter dem folgenden Link:


Kontakt