Veranstaltungen: Vorgaben zu Lärmschutz und Abfallvermeidung
Planen Sie eine Veranstaltung? Hier finden Sie alle notwendigen Informationen wie Formulare und Merkblätter zur Umsetzung der Lärmschutzvorgaben und Mehrweggeschirrpflicht.
Lärmschutz
Ein Musikevent auf öffentlichem Grund oder eine private Party im eigenen Garten? Planen Sie Ihren Event frühzeitig und reduzieren Sie damit mögliche Nutzungskonflikte zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner und Ihrer Veranstaltung.
Hier finden Sie Meldeformulare und Tipps für Veranstaltungen:
Abfälle vermeiden
Abfälle zu vermeiden, sollte immer das oberste Ziel sein. Je weniger Abfall an einer Veranstaltung oder an einem Verkaufsstand entsteht, je weniger muss recycelt, verbrannt oder deponiert werden. Beispielsweise können Abfälle durch den Einsatz von Mehrweggeschirr, das Mieten von Mobiliar oder Dekoration, durch eine verpackungsarme Beschaffung oder durch den Verzicht von Flyers und Give-Aways vermieden werden.
Verpflichtender Einsatz von Mehrweggeschirr
In der Stadt Basel gilt für Verkaufsstände sowie Veranstaltungen im öffentlichen Raum und grössere Veranstaltungen auf privatem Grund eine Mehrweggeschirrpflicht. Die schreibt vor, dass alle Esswaren und Getränke, die zum sofortigen Verzehr gedacht sind, in Mehrweggeschirr abgegeben werden müssen. Durch den Einsatz von Mehrweggeschirr können Abfälle vermieden und Ressourcen geschont werden.
Alle notwendigen Informationen sowie Merkblätter und Formulare zur Umsetzung der Mehrweggeschirrpflicht erhalten Sie hier:
Auch in der Gemeinde Riehen gilt eine Mehrweggeschirrpflicht für Veranstaltungen. Hier finden Sie weitere Informationen:
Abfälle verwerten
Bei Veranstaltungen und Verkaufsständen gibt es auch eine Vielzahl an Abfällen, die Backstage anfallen. Diese Abfälle müssen gemäss Abfallverordnung des Bundes und des Kantons so weit wie möglich getrennt gesammelt und dem Recycling zugeführt werden. Dies gilt für PET-Getränkeflaschen, Aluminium, Glas, Karton, Papier, Bio- und Lebensmittelabfälle, Metall und Speiseöl.
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie (AUE)
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr