Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung (KAST)
Wir unterstützen das RAV und die Arbeitslosenkassen beim Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und beraten stellensuchende Personen in rechtlichen Fragen. Wir prüfen den Anspruch auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung für Unternehmen.
INFORMATION: Neues IT-System für die Arbeitslosenversicherung
- Seit dem 6. Januar 2026 arbeitet die Arbeitslosenversicherung mit einem neuen IT-System
- Es kann vorübergehend zu Verzögerungen bei der Fallbearbeitung kommen
- Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung ist gewährleistet
- Bitte reichen Sie alle Ihre Dokumente immer über www.job-room.ch ein. So können wir Ihre Anträge schneller bearbeiten und Sie erhalten Ihre Taggelder schneller.
- Weitere Informationen finden Sie hier: SECO
Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung
Die KAST prüft und bewilligt Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung.
Rechtsauskunft
Arbeitslosenentschädigung
- Wir prüfen Meldung des RAV und sanktionieren zum Beispiel die Ablehnung einer zumutbaren Arbeit.
- Wir entscheiden über den Anspruch in Fällen, die uns von den Arbeitslosenkassen überwiesen werden, zum Beispiel über die Höhe der Arbeitslosenentschädigung bei teilweise selbstständiger Erwerbstätigkeit.
- Wir entscheiden über Erlassgesuche in Fällen, wo Arbeitslosenentschädigung zu Unrecht ausbezahlt wurde und zurückgefordert werden muss.
- Wir unterstützen arbeitslose Personen beim Aufbau einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (FSE).