Bereich Mittelschulen und Berufsbildung
Der Kanton Basel-Stadt bietet ein grosses Angebot an weiterführenden Schulen, beruflicher Grundbildung, höherer Berufsbildung und Weiterbildung. Der Bereich Mittelschulen und Berufsbildung sorgt für hohe Qualität, fliessende Übergänge und Unterstützung. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Organisation und die Angebote.
Über uns
Wir koordinieren, planen und verantworten die Bildungs- und Unterstützungsangebote der Sekundarstufe II und sind für die höhere Berufsbildung sowie für die Weiterbildung zuständig. Die Bereichsleitung legt die Ziele und Vorgaben der allgemeinbildenden Mittelschulen (Gymnasien, Fachmaturitätsschule) und der berufsbildenden Schulen fest und unterstützt diese bei der Umsetzung. In unserer Zuständigkeit sind auch die Brückenangebote als Verbindung zwischen Volksschule und Berufseinstieg.
Zum Bereich gehören zudem die Lehraufsicht, die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Gap – Case Management Berufsbildung und die Fachstelle Erwachsenenbildung.
Leitung
Patrick Langloh
Dr. phil. habil. Judith Hindermann
Anja Grönvold
Mittelschulen
Zu den allgemeinbildenden Mittelschulen des Kantons Basel-Stadt gehören:
- die fünf Gymnasien Bäumlihof, Kirschgarten, Leonhard, am Münsterplatz und Wirtschaftsgymnasium
- die Fachmaturitätsschule (FMS Basel)
Berufsfachschulen
Zu den Berufsfachschulen des Kantons Basel-Stadt gehören:
- die Allgemeine Gewerbeschule Basel (AGS)
- die Berufsfachschule Basel (BFS)
- die Schule für Gestaltung Basel (SfG)
- die Wirtschaftsmittelschule (WMS)
- die Informatikwirtschaftsschule (IMS)
Ziele
Basel-Stadt bietet ein breites Angebot an weiterführenden Mittelschulen und fördert die berufliche Grundbildung sowie darauf aufbauend die höhere Berufsbildung. Das Ausbildungsniveau der Bevölkerung soll auch in Zukunft steigen.
Ein Abschluss auf Sekundarstufe II möglichst für alle
Alle jungen Erwachsenen sollen am Ende der Sekundarstufe II einen Abschluss erreichen, der für die Arbeitswelt oder ein Studium qualifiziert: ein eidgenössisches Berufsattest, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mit oder ohne Berufsmaturität, ein Fachmittelschul- oder ein Fachmaturitätszeugnis oder ein gymnasiales Maturitätszeugnis.
Stärkung der Berufsbildung
Die Zahl der Direktübertritte von der Volksschule in die berufliche Grundbildung soll erhöht werden. Ebenfalls soll die Berufsbildungsquote im Allgemeinen und jene der Berufsmaturitäten im Speziellen steigen. Mit der Umsetzung des nationalen Berufsbildungsgesetzes stärken wir auch die höhere Berufsbildung.
Leichterer Einstieg ins Berufsleben
Die Brückenangebote richten wir in Absprache mit dem Kanton Basel-Landschaft noch stärker auf ihre Vermittlungsfunktion zwischen Volksschule und Berufsbildung aus. Die Lehrabbruchsquote soll reduziert werden. Wir suchen Wege, wie noch mehr junge Erwachsene mit einer Behinderung einen Lehrabschluss erreichen und im Arbeitsmarkt Fuss fassen können. Jugendliche, die noch keine Lehrstelle haben, und Erwachsene, die sich weiterbilden oder umorientieren möchten, erhalten vielfältige Beratung und Unterstützung.
Gesundheit und Prävention an den Mittelschulen
In der Schule lernen Kinder und Jugendliche, wie sie physisch und psychisch gesund bleiben. Gesundheitsförderung und Prävention gibt es auf allen Schulstufen. Alle obligatorischen und unterrichtsergänzenden Präventionsprogramme für die Volksschulen und die weiterführenden Schulen sind in der Datenbank Präventionsprogramme aufgeführt und können nach verschiedenen Themen gefiltert werden.
Der Kanton Basel-Stadt ist zudem Mitglied beim schweizerischen Netzwerk gesundheitsfördernder und nachhaltiger Schulen «Schulnetz21» und koordiniert ein kantonales Netzwerk. Mitgliedschulen werden in ihren Bemühungen zur Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit durch das kantonale Netzwerk unterstützt.
Rechtliche Grundlagen
Das gesamte Bildungswesen im Kanton Basel-Stadt ist rechtlich in der Verfassung verankert und in mehreren Gesetzen und Verordnungen geregelt. Für die Mittelschulen und die Berufsbildung existieren auf Bundesebene gesetzliche Vorgaben, an die sich der Kanton bei der Umsetzung halten muss. Der rechtliche Spielraum der Kantone wird auch durch einige interkantonale Vereinbarungen wie das Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) abgesteckt, in dem die Erziehungsdirektorenkonferenz die rechtlichen Standards für die Schweizer Gymnasien festgelegt hat.
Das Schulgesetz und drei weitere Gesetze
Elementare Bestimmungen sind in erster Linie im Schulgesetz und im Bereich der Berufsbildung im kantonalen Berufsbildungsgesetz festgehalten. Ausserdem gibt es zwei separate Gesetze, in denen die Belange der Berufsfachschule Basel (BFS Basel) beziehungsweise der Allgemeinen Gewerbeschule Basel (AGS Basel) und der Schule für Gestaltung Basel (SfG Basel) rechtlich geregelt werden.
Die Schullaufbahnverordnung und die Abschlussverordnungen
In der Schullaufbahnverordnung werden alle Regelungen zur Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide vom Kindergarten bis zum Schulabschluss geregelt. Die Abschlussprüfungen sind für die Gymnasien in der Maturitätsprüfungsverordnung, für die Fachmaturitätsschule in der Abschlussverordnung FMS und für die Berufsmaturitätsschulen in der Berufsmaturitätsverordnung geregelt.
Stab
Der Stab unterstützt die Bereichsleitung bei der Vorbereitung der politischen Geschäfte und der Umsetzung von Projekten. Zudem nimmt er folgende Funktionen wahr:
- Bewirtschaftung und Publikation von Kennzahlen aus dem Bildungsbereich
- Management des kantonalen Berichtswesens
- Organisation der freiwilligen Aufnahmeprüfung für Gymnasium, Fachmittelschule, Wirtschaftsmittelschule, Informatikmittelschule und Berufsmaturität
- Anmeldung an die Gymnasien
- Betreuung der interkantonalen Schulabkommen
- Rechnungsführung
- Lizenzen Applikationen für den Unterricht Sek II
- Koordination Harmonisierte Maturitätsprüfungen
Stabsleitung
Sekretariat
Schulabkommen und Zulassung
Bildungsstatistik
Lizenzen
Rechnungswesen
Häufig gesucht
Über die folgenden Links kommen Sie zu den Bildungsangeboten unseres Bereichs.
Kontakt
Mittelschulen und Berufsbildung
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00