Entwicklung und Zusammenarbeit
Der Kanton Basel-Stadt fördert mit der internationalen Zusammenarbeit die Armutsminderung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene. Erfahren Sie hier mehr über die Grundsätze der Förderung und wie Sie Fördergelder für Ihr Vorhaben beantragen können.

Organisationen der internationalen Zusammenarbeit können ab 2026 Projekt- und Programmbeiträge für Vorhaben beantragen, die eine relevante Problemlage adressieren sowie einen nachvollziehbaren Beitrag zur Armutsminderung als auch zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene leisten.
Förderkriterien und Förderverfahren
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Förderkriterien und Förderverfahren für Projekt- und Programmbeiträge.
Gesprochene Förderbeiträge
Hier finden Sie die seit 2020 durch den Kanton Basel-Stadt gesprochenen Projekt- und Programmbeiträge.
Gesetzliche und strategische Grundlagen
Mit dem Inkrafttreten des «Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA)» baut der Kanton Basel-Stadt seine Förderung ab 2026 schrittweise aus. Bis 2029 steigen die Mittel schrittweise auf 0.7 % der Steuereinnahmen – rund 19.5 Millionen Franken.
Mit der Strategie zur Internationalen Zusammenarbeit 2026–2029 konkretisiert der Kanton Basel-Stadt den gesetzlichen Auftrag und richtet die internationale Zusammenarbeit konsequent auf Wirkung in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen aus. Ziel ist es, die Lebensbedingungen armutsbetroffener Menschen zu verbessern, lokale Kapazitäten und Institutionen zu stärken und durch Wissen, Innovation und Partnerschaften aus Basel gezielt Mehrwert zu schaffen.
Kommission für Internationale Zusammenarbeit
Die Kommission für Internationale Zusammenarbeit wird vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gewählt. Sie berät den Regierungsrat sowie die Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing bei Förderentscheiden und in strategischen Fragen der internationalen Zusammenarbeit. Die Mitglieder verfügen über ausgewiesene Fachexpertise und Erfahrung in der internationalen Zusammenarbeit aus ihren aktuellen und/oder früheren beruflichen Funktionen.

