Entwicklung und Zusammenarbeit
Der Kanton Basel-Stadt fördert mit der internationalen Zusammenarbeit die Armutsminderung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene. Erfahren Sie hier mehr über die Grundsätze der Förderung und wie Sie Fördergelder für Ihr Vorhaben beantragen können.

Organisationen der internationalen Zusammenarbeit können ab 2026 Projekt- und Programmbeiträge für Vorhaben beantragen, die einen Beitrag zur Armutsminderung als auch zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene leisten.
Förderzweck
Förderzweck | Beschreibung |
|---|---|
Armutsminderung | Das Vorhaben adressiert Armut als mehrdimensionales Problem und stärkt die wirtschaftlichen, menschlichen, politischen, soziokulturellen und Selbstschutzfähigkeiten der Zielgruppen. |
Stärkung der nachhaltigen Entwicklung | Das Vorhaben orientiert sich an den Sustainable Development Goals (SDGs) und berücksichtigt deren ökologische, soziale und ökonomische Dimension. Es fördert insbesondere Partizipation, Eigenverantwortung und lokale Strukturen (Lokalisierungsprinzip). |
Thematischer Fokus | Gefördert werden Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Friedensförderung und menschliche Sicherheit im Sinne des integrierten Humanitarian-Development-Peace Nexus. |
Geographischer Fokus | Das Vorhaben ist auf Länder ausgerichtet, die auf der aktuellen OECD-DAC-Länderliste als Empfänger öffentlicher Entwicklungsgelder (ODA) geführt werden. |
Förderkriterien und Förderverfahren
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Förderkriterien und Förderverfahren für Projekt- und Programmbeiträge.
Gesetzliche und strategische Grundlagen
Mit dem Inkrafttreten des «Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA)» wird die Förderung des Kantons Basel-Stadt ab 2026 ausgebaut. Bis 2029 steigen die Mittel schrittweise auf 0.7 % der Steuereinnahmen – rund 19.5 Millionen Franken.
Mit der Strategie zur Internationalen Zusammenarbeit konkretisiert der Regierungsrat den gesetzlichen Auftrag und legt die Förderschwerpunkte für die jeweilige Förderperiode fest. Dabei berücksichtigt er relevante Entwicklungen in der internationalen Zusammenarbeit sowie die Anforderungen zentraler Stakeholder. Für die Periode 2026-2029 wurden die Schwerpunkte Gesundheit, Klimaresilienz und Kultur als Hebel zur Armutsminderung definiert (siehe Medienmitteilung). Die Förderung gemäss den strategischen Schwerpunkten startet 2027 für ausgewählte Förderinstrumente. Die Projekt- und Programmbeiträge sind davon ausgenommen und bleiben thematisch offen.
Der Strategieprozess begann im Sommer 2024 mit Befragungen ausgewählter Stakeholder und einer Informationsveranstaltung, an der IZA-Organisationen ihre Anliegen einbringen konnten. Im Sommer 2025 erhielten ausgewählte Stakeholder Einblick in den Strategieentwurf und die Möglichkeit, Rückmeldungen einzubringen. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung und aus Fachkreisen waren in die Ausarbeitung der Strategie eingebunden.
Strategische Grundlagen
Die Veröffentlichung der Strategie ist für Frühling 2026 vorgesehen.
Gesetzliche Grundlagen
Die internationale Zusammenarbeit des Kantons Basel-Stadt basiert auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Inkrafttreten: 1. Januar 2026
Staatsbeitragsgesetz Basel-StadtKontakt
Fachstelle Entwicklung und Zusammenarbeit
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