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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • die Abstimmung über folgende kantonale Vorlagen auf das Abstimmungswochenende vom 24. November 2024 festgelegt:

    - Kantonale Volksinitiative «für mehr Musikvielfalt»
    - Grossratsbeschluss vom 27. Juni 2024 betreffend Teilrevision der Verfassung des Kantons Basel-Stadt betreffend Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer.
    - Ausgabenbewilligung für die Durchführung des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel):  unter Vorbehalt eines zustimmenden Grossratsbeschlusses am 11. September 2024 und unter Vorbehalt des Zustandekommens eines diesbezüglichen Referendums. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Pascal Messerli (SVP) und Michael Hug (LDP) betreffend «der Polizeiberuf muss in Basel-Stadt wieder attraktiv werden: Lohnerhöhung jetzt!» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat ist sich der angespannten Situation bei der Kantonspolizei bewusst. Entsprechend hat er im Sinne einer Übergangsregelung als Sofortmassnahme ab März 2023 eine bis spätestens Ende Februar 2026 befristete Arbeitsmarktzulage beschlossen. An einer unbefristeten nachhaltigen Lösung wird – u. a. in Koordination mit dem Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» – intensiv gearbeitet. Mit der Setzung des Zeitlimits per 1. Mai 2025 würde der laufende, konstruktive Lösungsfindungsprozess ohne Not verkürzt. (Auskunft: Dr. Samir Stroh, Leiter Human Resources Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Fleur Weibel, GP) betreffend «Nachhaltige Stärkung der Pflege in der kantonalen Gesundheitsversorgung» abzuschreiben. Der Regierungsrat geht mit den Anzugsstellenden einig, dass es neben der Ausbildungsoffensive weitere Massnahmen braucht, um den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu gestalten und Berufsausstiege zu verhindern. Er erachtet aber angesichts der laufenden Arbeiten auf Bundesebene die parallele Erarbeitung und Umsetzung punktueller Massnahmen auf kantonaler Ebene nicht für zielführend und beantragt daher dem Grossen Rat, den Anzug abzuschreiben. (Auskunft: Anna Eichenberger, Leiterin Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Zoo Basel für die Jahre 2025–2028 Staatsbeiträge in der Höhe von insgesamt 5’800’000 Franken (1’450’000 Franken pro Jahr) zu bewilligen. Damit soll der Zoo Basel auch weiterhin seinem vielfältigen Auftrag der Bildung und Vermittlung, des Naturschutzes, der Forschung und als Erholungs- und Erlebnisraum für ein breites Publikum nachkommen. (Auskunft: Jeannette Voirol, Leiterin Kulturinstitutionen, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Verein Kulturbüro Basel für die Jahre 2025–2028 Staatsbeiträge in Höhe von insgesamt 600’000 Franken (150'000 Franken pro Jahr) zu bewilligen. Mit der Weiterführung des Vertrags ist eine jährliche Erhöhung um 30’000 Franken verbunden, welche einen erhöhten Bedarf an Investitionen für die Aktualisierung von Infrastruktur sowie betrieblichen Mehrbedarf nachhaltig abdeckt. Das Kulturbüro Basel leistet als einzige Institution dieser Art einen grundlegenden und wertvollen Beitrag für die freie Kulturszene in Basel. Dies über die Sparten hinweg, zu günstigen Konditionen und in kompetenter und zeitgemässer Art und Weise. (Auskunft: Jeannette Voirol, Leiterin Kulturinstitutionen, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • dem Grossen Rat beantragt, der Stiftung Basler Papiermühle für die Jahre 2025 bis 2028 Staatsbeiträge in der Höhe von insgesamt 2'390'548 Franken (597'637 Franken pro Jahr) zu bewilligen. Die Erhöhung um jährlich 60'000 Franken kompensiert wegfallende Mittel der Behindertenhilfe aufgrund gesetzlicher Vorgaben und soll der Institution ermöglichen, wie bisher als vorbildhafter inklusiver Arbeitsort zu wirken. Das entsprechende Engagement macht die Einmaligkeit der Institution aus und erfüllt die Ziele des aktuellen Kulturleitbilds. Als eines der wenigen europäischen Museen pflegt und bewahrt die Basler Papiermühle historische Techniken an einem authentischen Ort. (Auskunft: Jeannette Voirol, Leiterin Kulturinstitutionen, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • dem Grossen Rat beantragt, für die Verlängerung des Marketing-Engagements des Kantons Basel-Stadt im Rahmen des Musikfestivals Baloise Session für die Jahre 2025 bis 2028 Ausgaben von insgesamt 648'600 Franken (162’150 Franken pro Jahr) zu bewilligen. Die Baloise Session gehört aufgrund ihrer Grösse, Qualität und medialen Ausstrahlung zu den bekanntesten nationalen Musikfestivals, und wird nicht nur in Basel, sondern in der ganzen Schweiz und im Ausland mit grossem Medieninteresse verfolgt. (Christoph Bosshardt, Leiter Aussenbeziehungen und Standortmarketing, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 87)
  • dem Grossen Rat beantragt, für die Instandsetzung der Umzäunung beim Friedhof Hörnli und das Einrichten einer automatischen Schliessung an den Eingangstoren Ausgaben in Höhe von insgesamt 1,335 Mio. Franken zu bewilligen. Verhindert werden soll damit ein weiteres Eindringen von Rehen in den Hauptteil des Friedhofs. Aufgrund des umfangreichen Nahrungsangebots in Form von Grabschmuck und dem Ausbleiben der natürlichen und menschlichen Bestandesregulierung richteten die Rehe grosse Frassschäden an. Die durchgeführten Einfangaktionen waren erfolgreich, so dass aktuell keine Rehe mehr gesichtet werden. (Auskunft: Thomas Gerspach, Stv. Leiter Grünplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 69 45)
  • dem Grossen Rat beantragt, für das Projekt GGG Benevol Gastfamilien für Geflüchtete für die Jahre 2025 bis 2028 Staatsbeiträge von insgesamt maximal 1'200’000 Franken (maximal 300’000 Franken pro Jahr) in Form eines Kostendachs zu bewilligen. Das Projekt prüft Wohnangebote von Privaten und vermittelt passende Angebote in Zusammenarbeit mit der Sozialhilfe an interessierte Flüchtlinge. Das erfolgreiche Projekt leistet einen effektiven und nachhaltigen Beitrag zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Auskunft: Ruedi Illes, Leiter Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 02 07)
  • dem Grossen Rat den Bericht über die Lehrstellensituation und die Situation im Bereich der Beruflichen Nachholbildung im Kanton Basel-Stadt zur Kenntnisnahme weitergeleitet. (Auskunft: Anja Grönvold, Abteilungsleiterin Berufsbildung und Berufsintegration, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 88 21)
  • zur Unterstützung der Initiative Logistikcluster Region Basel in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 147’016 Franken zu Lasten des Standortförderungsfonds bewilligt. Die Logistikwirtschaft ist eine Schlüsselbranche der Region Basel. (Auskunft: Samuel Hess, GL Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • für die Mietzinserleichterungen in den Jahren 2024 bis 2027 1,1 Mio. Franken zu Lasten des Standortförderungsfonds bewilligt. Das Instrument der Mietzinserleichterungen ermöglicht Startups, die meist noch keinen Umsatz erzielen, die Kosten zu senken und mehr Mittel in die Entwicklung des Unternehmens zu investieren. Dadurch werden die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft des Kantons gestärkt. (Auskunft: Samuel Hess, GL Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • die Jahresrechnung 2023 und die Bilanz des Swisslos-Sportfonds per 31. Dezember 2023 genehmigt und den Revisionsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zur Kenntnis genommen. Bei Aufwendungen von 3'814'594.46 Franken und Erträgen von 5'702'208 Franken schliesst die Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von 1'887'613.54 Franken ab. Die einzelnen Beiträge werden im Internet veröffentlicht,  https://www.bs.ch/ed/jfs/sport/finanzielle-unterstuetzung-fuer-den-sport. (Auskunft: Steve Beutler, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 57 39)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes begrüsst. Mit der Änderung des Kriegsmaterialgesetzes soll Empfängerstaaten die Möglichkeit einräumt werden, Schweizer Kriegsmaterial in einen Drittstaat wiederauszuführen, sofern seit der Unterzeichnung der Nichtwiederausfuhr-Erklärung fünf Jahre vergangen sind. Die Übertragung an einen Drittstaat ist an Bedingungen geknüpft, etwa, dass der Drittstaat nicht in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist, es sei denn, er macht von seinem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch. (Auskunft: Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das vorgeschlagene Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung grundsätzlich und die damit verbundene Änderung des Berufsbildungsgesetzes und der Berufsbildungsverordnung grundsätzlich begrüsst. (Auskunft: Patrick Langloh, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Cybersicherheitsverordnung des Bundes grundsätzlich begrüsst. Diese adressiert die aktive, fachliche und koordinierte Behandlung von Cyberbedrohungen und hat damit einen bedeutenden Mehrwehrt für die Schweiz, die Kantone und die Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen. (Auskunft: Ferdinand Kuske, kantonaler Informationssicherheitsbeauftragter, IT BS, Finanzdepartement, Tel. 061 267 65 86)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Verordnung über die Aus- und Fortbildung sowie die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz grundsätzlich begrüsst. Mit der Vorlage soll die Verordnung in erster Linie an die Praxis angepasst werden. Darüber hinaus werden die Bestimmungen überarbeitet um redaktionelle Änderungen vorzunehmen. (Auskunft: Dr. Yves Parrat, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 23)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Verordnungsanpassungen zur Überführung der Abbildungen von Signalen, Markierungen und Leiteinrichtungen ins Bundesrecht grundsätzlich begrüsst Zudem möchte der Bundesrat auf Autobahnen und Autostrassen neu auch das unzulässige Rechtsvorbeifahren mit einer Ordnungsbusse belegen. Schliesslich soll der Kurs über Verkehrskunde modernisiert und dessen Inhalt aktualisiert werden. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.