Am Riehenring soll ein Quartierparking mit rund 150 Parkplätzen entstehen
MedienmitteilungRegierungsrat
Auf dem Areal der heutigen Messehalle 3 plant der Kanton eine Wohnüberbauung mit einer Autoeinstellhalle. Ein Teil der Einstellhalle soll dem Quartier als Quartierparking mit rund 150 Parkplätzen zur Verfügung stehen. Hierfür beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, einen Beitrag von knapp 4 Millionen Franken aus dem Mobilitätsfonds zu sprechen.
Da Platz in der dicht bebauten Stadt ein knappes Gut ist, sollen Parkplätze vermehrt auf Privatgelände zur Verfügung stehen. Damit bleibt im öffentlichen Raum mehr Platz für andere Nutzungen, die allen zu Gute kommen, beispielsweise für breitere Trottoirs, sichere Veloverbindungen, Boulevardgastronomie oder mehr Stadtgrün. Die Verlagerung ist im kantonalen Umweltschutzgesetz festgeschrieben. Damit sie gelingen kann, müssen die bestehenden privaten Parkplätze effizienter genutzt werden. Es braucht darüber hinaus aber auch zusätzliche Parkplätze in Quartierparkings. Das entsprechende Konzept hat der Regierungsrat im Oktober 2025 beschlossen und dem Grossen Rat zur Genehmigung vorgelegt (siehe Medienmitteilung vom 14.10.2025).
Mit der geplanten Überbauung am Riehenring 120 bietet sich nun die Gelegenheit, ein solches Quartierparking zu bauen. Der Kanton möchte auf dem Areal der heutigen Messehalle 3 rund 170 preisgünstige Wohnungen und eine Autoeinstellhalle mit rund 200 Parkplätzen realisieren (siehe Medienmitteilung vom 16.01.2026). 150 dieser Parkplätze sollen in erster Linie den Anwohnenden aus der Umgebung der neuen Überbauung als Quartierparking zur Verfügung stehen. Die Parkplätze sollen zu einem marktüblichen Tarif vermietet werden. Dennoch ist die Wirtschaftlichkeit des Projektes nicht vollständig gegeben. Der Regierungsrat möchte den Bau des Quartierparkings deshalb mit einem Beitrag von 3'964'000 Franken aus dem Mobilitätsfonds unterstützen. Er beantragt diesen Betrag beim Grossen Rat.
Mit dem geplanten Quartierparking kann der Kanton Parkplätze ersetzen, die in absehbarer Zeit im Strassenraum entfallen werden – unter anderem im Rahmen der Sanierung des Riehenrings, oder aufgrund weiterer Projekte zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs oder für mehr Stadtgrün. Bei einem Quartierparking müssen 95% der neu erstellten Parkplätze in einem Perimenter von 500 Metern aufgehoben werden. Welche Parkplätze dies konkret betrifft, wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens festgelegt.
Die Einnahmen des Mobilitätsfonds stammen aus den Gebühren der Pendler-, Besucher- und Anwohnerparkkarten des Kantons Basel-Stadt. Sie belaufen sich auf jährlich etwa 3,8 Mio. Franken.