Einbürgerungen werden digital und günstiger
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Das Migrationsamt hat das Einbürgerungsverfahren vollständig digitalisiert und gibt damit Gesuchstellenden die Möglichkeit, alle Unterlagen bequem von zu Hause aus und zu jeder Zeit online einzureichen. Ferner hat der Regierungsrat heute beschlossen, die Gebühren für ordentliche Einbürgerungen ab dem 1. Juli 2026 zu senken.
Das Formular für Gesuche um ordentliche Einbürgerung lässt sich auf der entsprechenden Webseite ausfüllen, und alle erforderlichen Unterlagen können hochgeladen werden. Wer mit einem eigenen Konto die Dienstleistungen des kantonalen ePortals nutzt, kann jederzeit den Bearbeitungsstand des eingereichten Gesuchs abrufen. Die Einreichung des Gesuchs ist auch ohne Konto auf dem ePortal möglich. Weiterhin möglich ist auch die Gesuchstellung per Post.
Für die Gesuchstellenden bedeutet dies eine deutliche Vereinfachung des Verfahrens: Der gesamte Prozess kann orts- und zeitunabhängig abgewickelt werden, Medienbrüche werden vermieden, und die Transparenz über den Stand des Verfahrens wird erhöht. Dies verbessert die Nachvollziehbarkeit und reduziert Rückfragen. Auch die Bearbeitung der Gesuche erfolgt in der zuständigen Abteilung des Migrationsamts rein digital, was die internen Prozesse vereinfacht und somit eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung darstellt.
Die Einführung des digitalen Einbürgerungsgesuchs erfolgt im Rahmen der laufenden Digitalisierungsstrategie, mit der die Verwaltung ihre Dienstleistungen schrittweise modernisiert. Der Bereich Bevölkerungsdienste und Migration im Justiz- und Sicherheitsdepartement setzt damit auch den Anzug Luca Urgese und Konsorten betreffend «Digitalisierung vorantreiben – Einbürgerungsverfahren digitalisieren» um.
Ferner hat heute der Regierungsrat die Anpassung der Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz beschlossen und damit die Einbürgerungsgebühren insgesamt zu senken, die kantonalen Einbürgerungsverfahren gebührenfrei auszugestalten und bestimmte Personengruppen auch von den kommunalen Gebühren zu entlasten. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement schätzt, dass sich aufgrund der Gebührensenkung die Zahl der Gesuche vorübergehend etwa verdoppeln wird und auch langfristig höher bleibt.
Ab dem 1. Juli 2026 kostet eine Einbürgerung für Einzelpersonen über 25 Jahren neu total 900 Franken in Basel (bisher 1750 Franken), 1800 Franken in Riehen (bisher 2650 Franken) und 1500 Franken in Bettingen (bisher 2350 Franken). Für Gesuchstellende unter 25 Jahren sowie für Personen, die Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen oder aufgrund unverschuldeter Umstände Sozialhilfe beziehen, entfällt auch die Gemeindegebühr. Für diese Personen fällt lediglich eine Bundesgebühr von 50 bis 150 Franken an.
Wer sich im Kanton Basel-Stadt einbürgern lassen will, reicht sein Einbürgerungsgesuch in der Abteilung Einbürgerungen im Migrationsamt ein. Zuletzt gingen rund 1000 Gesuche jährlich ein. Das Einbürgerungsverfahren durchläuft die kantonale Ebene, Gemeindeebene und Bundesebene. Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens bleibt aufgrund des dreistufigen Systems (Bund, Kanton, Gemeinde) trotz Digitalisierung unverändert.