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Löhne

In der Schweiz gibt es Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen (NAV) und Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sowie orts- und branchenübliche Löhne. Im Kanton Basel-Stadt gilt ausserdem ein kantonaler Mindestlohn.

Achtung

Jeder Lohn in der Schweiz muss orts- und branchenüblich sein. 

Das heisst: Arbeitnehmende mit der gleichen Funktion in der gleichen Branche müssen am gleichen Arbeitsort ungefähr den gleichen Lohn erhalten.

In der Schweiz gibt es keinen allgemeingültigen Mindestlohn. Es gibt aber NAV/GAV, die Mindestlöhne enthalten, die zwingend sind. Ebenso ist der kantonale Mindestlohn in vielen Arbeitsverhältnissen einzuhalten. 

Prüfen Sie anhand der folgenden Boxen, ob für Sie ein Mindestlohn gilt:

Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (ave GAV)

Kontrollieren Sie unter dem folgenden Link, ob Sie in einer Branche arbeiten, in der ein ave GAV gilt.

Gesamtarbeitsverträge Bund Gesamtarbeitsverträge Basel-Stadt

Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen (NAV)

Arbeiten Sie mehr als fünf Stunden pro Woche in der Hauswirtschaft?

Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft Bund

Kantonaler Mindestlohn (MiLo)

Trifft kein ave GAV oder NAV mit Mindestlöhnen auf Sie zu, gilt für Sie im Kanton Basel-Stadt der kantonale Mindestlohn.

Kantonaler Mindestlohn

Wie hoch ist der kantonale Mindestlohn zurzeit? Für wen gilt der Mindestlohn?

Achtung

Selbst wenn der Mindestlohn erreicht wird, kann Ihr Lohn trotzdem nicht dem orts- und branchenüblichen Lohn entsprechen.

Erkundigen Sie sich bei Unsicherheit bei der Arbeitsmarktaufsicht:

Arbeitsbeziehungen Arbeitsmarktaufsicht

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