Öffentliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt (OeAK)
Die Öffentliche Arbeitslosenkasse (OeAK) klärt ab, ob Ihnen im Kanton Basel-Stadt Leistungen der Arbeitslosenversicherung zustehen und zahlt diese Gelder aus.
INFORMATION: Neues IT-System für die Arbeitslosenversicherung
- Seit dem 6. Januar 2026 arbeitet die Arbeitslosenversicherung mit einem neuen IT-System
- Es kann vorübergehend zu Verzögerungen bei der Fallbearbeitung kommen
- Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung ist gewährleistet
- Bitte reichen Sie alle Ihre Dokumente immer über www.job-room.ch ein. So können wir Ihre Anträge schneller bearbeiten und Sie erhalten Ihre Taggelder schneller.
- Weitere Informationen finden Sie hier: SECO
Es gibt mehrere Arbeitslosenkassen. Wenn Sie arbeitslos werden und sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden, können Sie eine Arbeitslosenkasse auswählen. Im Kanton Basel-Stadt ist die OeAK die am häufigsten gewählte Arbeitslosenkasse.
- Die OeAK klärt Ansprüche von versicherten Personen ab. Ihr Ziel ist es, die Taggelder und Insolvenzentschädigungen rasch und regelmässig auszuzahlen.
- Ausserdem klärt die OeAK Ansprüche auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen ab und zahlt die Leistungen aus.
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Die OeAK berät Sie zum PD U1-Formular für Personen, die in einem EU- oder EFTA-Staat wohnen.