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Öffentliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt (OeAK)

Die Öffentliche Arbeitslosenkasse (OeAK) klärt ab, ob Ihnen im Kanton Basel-Stadt Leistungen der Arbeitslosenversicherung zustehen und zahlt diese Gelder aus.

INFORMATION: Neues IT-System für die Arbeitslosenversicherung

  • Seit dem 6. Januar 2026 arbeitet die Arbeitslosenversicherung mit einem neuen IT-System
  • Es kann vorübergehend zu Verzögerungen bei der Fallbearbeitung kommen
  • Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung ist gewährleistet
  • Bitte reichen Sie alle Ihre Dokumente immer über www.job-room.ch ein. So können wir Ihre Anträge schneller bearbeiten und Sie erhalten Ihre Taggelder schneller.
  • Weitere Informationen finden Sie hier: SECO

Es gibt mehrere Arbeitslosenkassen. Wenn Sie arbeitslos werden und sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden, können Sie eine Arbeitslosenkasse auswählen. Im Kanton Basel-Stadt ist die OeAK die am häufigsten gewählte Arbeitslosenkasse.

  • Die OeAK klärt Ansprüche von versicherten Personen ab. Ihr Ziel ist es, die Taggelder und Insolvenzentschädigungen rasch und regelmässig auszuzahlen.
  • Ausserdem klärt die OeAK Ansprüche auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen ab und zahlt die Leistungen aus. 
  • Die OeAK berät Sie zum PD U1-Formular für Personen, die in einem EU- oder EFTA-Staat wohnen.

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