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Neu im Kanton Basel-Stadt?

Sind Sie neu im Kanton Basel-Stadt? Herzlich Willkommen. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über wichtige Informationen und Angebote in unserem Kanton.

Anmelden

Ich ziehe in den Kanton Basel-Stadt. Was muss ich tun? 

Für Ihren Zuzug nach Basel müssen Sie sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden, persönlich oder via eUmzug. Alle nötigen Informationen finden Sie auf der Seite Zuzug. 

Wenn Sie im Spiegelhof persönlich vorbeikommen, führen wir ein spezielles Willkommensgespräch mit Ihnen. 


Schule und Ausbildung

Sind Sie neu nach Basel-Stadt gezogen und haben Kinder?

Anmeldung für Kindergarten und Schule

Unsere Informationen zum Schulsystem, zur Anmeldung und zu den Kontaktstellen gibt es in vier Sprachen. 

Berufslehre, Studium, Weiterbildung


Beratungsangebote

Anbei einige wichtige Links, wenn Sie neu in Basel sind.

Sich in Basel zurechtfinden

  • Brauchen Sie Unterstützung in Ihrer Herkunftssprache? Das Team von GGG Migration bietet Beratung an in 17 Sprachen zu finanziellen, rechtlichen und sozialen Themen. Vereinbaren Sie dazu unter einen Termin unter +41 61 206 92 22.
  • Weitere soziale Institutionen und Unterstützungsangebote finden Sie auf sozialesbasel.ch

Herausgepickt: einige Beratungsstellen für spezielle Situationen:


Deutsch lernen

Sie ziehen in den Kanton Basel-Stadt und sprechen kein oder wenig Deutsch? Wir laden Sie zum Deutschlernen ein. 

Wo kann ich Deutsch lernen?

Neuzugezogene Migrantinnen und Migranten können kostenlos einen Deutschkurs im Umfang von 80 Lektionen besuchen, wenn sie längerfristig in Basel-Stadt leben werden und die sogenannte B-Bewilligung erhalten.

Den persönlichen Gutschein für den Deutschkurs erhalten Sie beim Begrüssungsgespräch im Einwohneramt. Er ist in den ersten zwölf Monaten nach Ihrem Zuzug gültig. Die Übersetzung des Gutschein-Inhalts in diverse Sprachen finden Sie auf der Seite Sprachgutscheine: Übersetzungen.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche, die den Kindergarten oder die Schule besuchen, lernen in ihrer Schule Deutsch. Für jüngere Kinder gibt es Spielgruppen mit Deutschförderung.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer dürfen einen Gutschein für einen kostenlosen Deutschkurs beziehen (80 Lektionen). Folgende Kriterien müssen dafür kumulativ erfüllt sein:

  • volljährig;
  • nicht deutschsprachig (unter Niveau B2);
  • persönliche Vorsprache am Schalter;
  • Aufenthalt von mindestens einem Jahr im Ausland.

Der Anspruch gilt nur im ersten Jahr Ihres Aufenthalts in der Schweiz.


Erwerbstätigkeit

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) berät und unterstützt Sie gerne bei Fragen zu:

Beim Migrationsamt erhalten Sie alle Informationen rund um die Erteilung von Arbeitsbewilligungen und Grenzgängerbewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige.

Falls Sie sich als selbstständig-erwerbend anmelden möchten, finden Sie hier mehr Informationen:

Unter der Marke BaselArea.swiss finden Firmengründer und Firmengründerinnen sowie Unternehmen aus dem In- und Ausland Unterstützung für die erfolgreiche Umsetzung ihrer Projekte und Geschäftsvorhaben in der Region Basel.

Informationen zur Beschäftigung von Au-Pairs finden Sie unter Ausbildung in der Schweiz.

Mehr Informationen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen finden Sie beim Berufsverzeichnis des Bundes.


Familie und Kinderbetreuung

Anbei einige wichtige Links zu Themen rund um Familie und Kinderbetreuung:

Familie

Für Ihr Kind  ist die Familie ein erster, wichtiger Lernort. Fachpersonen unterstützen Sie und Ihr Kind. Unsere Angebote:

Kinderbetreuung

Für Babys ab drei Monaten und für Kinder gibt es in allen Quartieren Betreuungsangebote.

Beratungs- und Vermittlungsstelle

Freie Strasse 35
4051 Basel

Öffnungszeiten

Telefonische Beratung Montag bis Freitag
08.30 - 12.30 Uhr
Persönliche Beratung (ohne Voranmeldung)
Montag bis Freitag
09.00 - 12.00 Uhr

Während den Schulferien Dienstag bis Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr


Fragen zum Wohnsitz

Informationen zu Fragen betreffend Familiennachzug und Anliegen von Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Darf ich meine Familie aus dem Ausland nachziehen lassen? (Familiennachzug)

Grundsätzlich ist es möglich, dass Familienmitglieder in die Schweiz ziehen dürfen (Familiennachzug). Dies gilt für direkte Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner von Personen, die bereits in der Schweiz leben. Ob Sie einen Antrag stellen können, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltsstatus als Gesuch stellenden Person ab. Alle Informationen finden Sie auf der Seite Familiennachzug.

Kann ich als Grenzgänger oder als Grenzgängerin im Kanton Basel-Stadt wohnen?

Personen, die in Basel arbeiten jedoch wöchentlich an den ausländischen Wohnort zurückkehren, können sich als Wochenaufenthalter oder Wochenaufenthalterin anmelden sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


Gesundheit

Haben Sie Fragen rund ums Thema Gesundheit?

Wann in die Hausarztpraxis, wann auf die Notfallstation, wann in die Apotheke?

Sind Sie auf der Suche nach einem Hausarzt oder einer Hausärztin? Alle wichtigen Informationen finden sie auf der Website der Medizinischen Gesellschaft Basel (MedGes).

Gehen Sie nur bei einer Notfallsituation ins Spital. Ausnahme: Ein Arzt oder eine Ärztin überweist sie ans Spital. Falls Sie nur leichte Beschwerden haben, können Sie in einer Apotheke um Rat fragen. Dort bekommen Sie Medikamente, für die kein Arztrezept nötig ist.

Eine Übersicht über die wichtigsten Hilfs- und Unterstützungsangebote im Kanton Basel-Stadt bei häuslicher Gewalt finden Sie auf der Notfallkarte.

Jod-Tabletten

Der Kanton Basel-Stadt und seine Gemeinden Riehen und Bettingen liegen im Umkreis eines Schweizer Kernkraftwerks. Aus diesem Grund erhalten Sie vorsorglich bei Ihrer Anmeldung einen Gutschein für Jodtabletten. Mit dem Gutschein können Sie die Jod-Tabletten kostenlos in einer Apotheke oder Drogerie beziehen. Mehr Informationen finden Sie unter:


Informationsveranstaltungen für Zugezogene

Basel-Stadt organisiert regelmässig Informationsveranstaltungen. Diese erleichtert es Zugezogenen, sich in ihrer neuen Heimat einzuleben. Dafür erhalten Sie eine persönliche Einladung.


Mobilität

Öffentlicher Verkehr

Fahrpläne, Billett-/Abonnementspreise und weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Zum öffentlichen Nahverkehr (Tram, Bus) in Basel-Stadt:

Zu den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB):

Führerschein

Wenn Sie aus einem anderen Kanton zuziehen, müssen Sie ihre neue Adresse der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt mitteilen.

Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, haben Sie nach der ersten Einreise ein Jahr Zeit persönlich bei der Motorfahrzeugkontrolle einen schweizerischen Führerausweis zu beantragen. Während diesem Jahr dürfen Sie Ihren ausländischen Führerausweis benützen. Nach Ablauf dieser Frist darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass Inhaber/innen mit Führerausweisen aus gewissen Ländern auch noch eine Kontrollfahrt und/oder eine Theorieprüfung absolvieren müssen. Melden Sie sich daher rechtzeitig bei der Motorfahrzeugkontrolle.

Verkehrsregeln in der Schweiz

Die wichtigsten Verkehrsregeln finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Strassen (ASTRA).

Parkieren

Parkplätze sind in der Schweiz in verschiedenen Zonen unterteilt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite Parkieren.

Velostadtplan

Für Velofahrer in und um Basel gibt es einen digitalen Velostadtplan.


Soziale Sicherheit

Versicherungen 

Wenn Sie in der Schweiz Wohnsitz haben oder als Ausländer/in im Besitz einer befristeten Aufenthaltsbewilligung sind, müssen Sie sich in der Schweiz obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichern. Dieser gesetzlichen Pflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt nachzukommen: Versicherungsobligatorium 

Entbindung vom Krankenkassenobligatorium:
Gewisse Personen haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz zu Gunsten ihrer Krankenversicherung im Wohnstaat befreien zu lassen.

Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert sind Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen. Wenn Sie in Ihre Online-Suchmaschine „Vergleichsdienste“ eingeben, finden Sie verschiedene Versicherungsanbieter.

Sozialversicherungen und Rückkehr

Informationen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) in 12 Sprachen betreffend Aufenthalt und Wegzug aus der Schweiz.


Sport und Freizeit

Wir stellen Ihnen vielfältige Freizeit- und Sportmöglichkeiten vor. Diese können Ihnen helfen, sich schnell einzuleben und aktiv zu werden. Dazu gehören lokale Vereine, Sportanlagen, Spielplätze und vieles mehr.


Steuern

Wie funktionieren Steuern in der Schweiz?

In der Schweiz werden Steuern auf drei verschiedenen Ebenen erhoben: Vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden. Personen, die in Basel-Stadt ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben, sind steuerpflichtig und müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen. Siehe Steuererklärung als natürliche Person einreichen.

Eine Ausnahme stellen ausländische Staatsangehörige dar, die im Kanton Basel-Stadt zwar ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, aber keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen. Sie bezahlen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit eine Quellensteuer. Siehe Quellensteuer.

Grenzgänger und Grenzgängerinnen

Für grenzüberschreitende Fragen zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz steht Ihnen die Beratungsstelle INFOBEST PALMRAIN gerne zur Verfügung.

Muss ich als Ausländer oder als Ausländerin in der Schweiz Steuern bezahlen?

Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) bezahlen eine sogenannte Quellensteuer, wenn sie im Kanton Basel-Stadt arbeiten. Diese gilt anstelle der Einkommenssteuer, die im ordentlichen Verfahren veranlagt wird. Eine spätere ordentliche Besteuerung ist dennoch möglich. 

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Ausgenommen sind Personen, deren Ehepartner oder Ehepartnerin die schweizerische Staatsangehörigkeit haben oder im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind (Ausweis C). 

Sind Sie aus dem Ausland zugezogen und nicht erwerbstätig? Das heisst, Sie haben steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Basel-Stadt? Dann haben Sie das Recht, für das Zuzugsjahr eine nach dem Aufwand berechnete Steuer zu bezahlen. Dies anstelle der Einkommenssteuer (im ordentlichen Verfahren).


Wohnen - generelle Informationen

Wohnungsangebote

Immobilien Basel-Stadt ist das Kompetenzzentrum für das Immobilienmanagement des Kantons Basel-Stadt. Der Kanton verfügt über ein vielfältiges Angebot an Mietobjekten:

Basisinformationen zum Thema Wohnungen mieten in der Schweiz finden Sie auf dem Infoblatt des Bundesamts für Wohnungswesen in 16 Sprachen.

Abfallentsorgung

Der Hauskehricht wird im Kanton Basel-Stadt in speziellen Säcken entsorgt. In der Stadt ist das der sogenannte „Bebbi-Sagg“. Weiter Informationen und den genauen Abfuhrplan für Ihre Nachbarschaft finden Sie auf der Seite:

Allgemeine Informationen betreffend korrekter und umweltgerechter Entsorgung von Abfällen sind auf folgenden Seite zu finden:

Lebensmittel Abfälle können Sie in Basel-Stadt in Bio-Klappen entsorgen:

Für die Klappen werden Chipkarten benötigt. Diese können bei uns im Kundenzentrum oder bei den unter dem Link genannten Verkaufsstellen bezogen werden.

Strom, Wasser und Wärme

Die Industriellen Werke (IWB) sind das Versorgungsunternehmen des Kantons Basel-Stadt für Strom, Wasser und Wärme. IWB versorgt Sie mit erneuerbarer Energie.

Für eine reibungslose Stromlieferung und -abrechnung melden Sie das Datum der Wohnungsübergabe bitte aktiv der IWB. Nutzen Sie hierfür folgenden Link: iwb.ch/umzug-melden

Radio- und Fernsehgebühren

In der Schweiz gibt es eine Pflicht, Radio- und Fernsehgebühren zu bezahlen. Die Rechnung dafür kommt von der Firma Serafe.

Import / Zollanmeldung von Besitz, Autos und Tieren 

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, können Sie Hausratsgegenstände, Sammlungen, Tiere oder Fahrzeuge, die Sie schon während mindestens 6 Monaten gebraucht haben, abgabenfrei einführen. Bei der Zolldienststelle müssen Sie das Übersiedlungsgut jedoch bei Ihrer Einfuhr deklarieren. Dazu müssen Sie das folgende Formular ausfüllen: Zollveranlagung für Übersiedlungsgut (PDF) und folgende Unterlagen vorzeigen:

  • Nachweis der Wohnsitzverlegung (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Abmeldebestätigung. Nicht EU-25 Bürger/innen: Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung)
  • Eine Inventarliste Ihres Hausrats (nicht detailliert, sofern die Waren nicht den Einfuhrbeschränkungen unterliegen)

Weitere Informationen zum Zoll finden Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV)

Weitere Informationen zum Import und Export von Tieren und tierischen Waren bietet das kantonale Veterinäramt Basel-Stadt.

Anmeldung von Hunden

Hundehaltende sind verpflichtet, jeden Hund bei der Hundekontrolle des kantonalen Veterinäramtes online anzumelden, sobald er ein Alter von 3 Monaten erreicht hat oder innert 10 Tagen nach dessen Anschaffung respektive nach Zuzug in den Kanton Basel-Stadt.

Wie importiere ich mein Auto in die Schweiz?

Auf den folgenden Webseiten finden Sie die nötigen Informationen zum Import von Fahrzeugen:

Wie melde ich mein Auto in der Schweiz an?

Der Weg zum schweizerischen Kontrollschild: Informationsbroschüre der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt

Für dieses Thema zuständig

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