Vorübergehender, teilweiser Betriebsunterbruch vom 19. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026
Die Arbeitslosenversicherung erhält ein neues IT-System.
Zum Jahreswechsel 2025/26 führt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine neue Software für alle Kantone ein. Für die Migration der Daten und die Einführung der Systeme ist ein vorübergehender Betriebsunterbruch erforderlich.
Der Unterbruch dauert vom 19. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026. Danach kann es temporär zu Verzögerungen kommen.
Von diesem Unterbruch sind sowohl Arbeitsuchende als auch Arbeitgebende betroffen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen dazu, wie Sie vorgehen müssen.
Für Arbeitsuchende
Die wichtigsten Einschränkungen:
- Der Job-Room und alle eServices stehen vom 19. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026 nicht zur Verfügung.
- Zwischen dem 22. Dezember 2025 und dem 6. Januar 2026 können die Arbeitslosenkassen keine Auszahlungen tätigen.
Für Arbeitgebende
Die wichtigsten Einschränkungen:
- Der Job-Room und alle eServices stehen vom 19. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026 nicht zur Verfügung.
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Die Stellenmeldepflicht ist aufgrund des Betriebsunterbruchs der Systeme nicht ausser Kraft gesetzt.
Hinweis
Der Systemwechsel bedeutet für die Mitarbeitenden des Amts für Wirtschaft und Arbeit eine Umstellung und benötigt eine gewisse Eingewöhnungszeit. Wir bitten Sie daher um Verständnis, falls es in den ersten Wochen nach der Umstellung zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens oder bei Auszahlungen kommen sollte.
Wir sind trotzdem für Sie da und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
Öffnungszeiten
08.00 - 17.00 Uhr