Verordnungsanpassungen per 1. Januar 2026
NewsMit Jahresbeginn treten mehrere kantonale Verordnungen im Bereich Umwelt und Energie in Kraft, die im vergangenen Jahr vom Regierungsrat beschlossen worden sind.
Abfallgebühren und Zuständigkeiten im Bereich Abfall
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Preise für Bebbi-Säcke sowie für Grün- und Sperrgut. Ausserdem wurden die kantonalen und kommunalen Aufgaben im Abfallbereich zwischen dem Baudepartement und dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt neu geregelt. Dazu mussten mehrere Verordnungen angepasst werden:
- Verordnung über Abfallsammlungen in der Stadt Basel (ASV) (totalrevidiert)
- Verordnung über Abfallgebühren der Stadt Basel (aufgehoben)
- Abfallverordnung (totalrevidiert)
Weitere Informationen dazu: Medienmitteilung vom 4. November 2026
Neue Förderbeiträge für Betriebe
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten Förderbeiträge für freiwillig abgeschlossene Zielvereinbarungen oder für Betriebsanalysen zur Dekarbonisierung oder Energieeffizienzsteigerung. Dazu musste der Anhang 11 der Energieverordnung angepasst werden.
Weitere Informationen dazu: Förderbeiträge Energie für Gewerbe
Neue Gebühren im Amt für Umwelt und Energie
Die bestehende Gebührenverordnung des Amts für Umwelt und Energie wurde auf den neusten Stand gebracht. Auslöser für die Totalrevision waren unter anderem die Teil-Integration des Lufthygieneamts beider Basel ins Amt für Umwelt und Energie und notwendige Aktualisierungen der Stundenansätze und Pauschalen, um dem Kostendeckungsprinzip besser zu entsprechen. Dazu mussten die Gebührenverordnung des Amts für Umwelt und Energie angepasst und die Gebührenverordnung des Lufthygieneamts beider Basel aufgehoben werden.
- Verordnung über die Gebühren des Amtes für Umwelt und Energie (totalrevidiert)
- Verordnung über die Gebühren des Lufthygieneamtes beider Basel (aufgehoben)
Weitere Informationen dazu: News vom 16. Dezember 2025 und 11. November 2025
Aktualisierung der Vorgaben zur Fischerei
Die Fischereiverordnung von 2014 musste in verschiedenen Punkten dem aktuellen Stand der Fischbestände, der Umweltbedingungen und der Digitalisierung angepasst werden. Wichtige Änderungen betreffen die Vorschriften zu den Fanggeräten und zur Fanglimite von Fischen sowie die Aufhebung des Nachtfischverbots.
Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt (Fischereiverordnung)
Weitere Auskünfte
Amt für Umwelt und Energie (AUE)
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr