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Entwicklung und Zusammenarbeit

Der Kanton Basel-Stadt fördert mit der internationalen Zusammenarbeit die Armutsminderung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene. Erfahren Sie hier mehr über die Grundsätze der Förderung und wie Sie ab 2026 Fördergelder für Ihr Vorhaben beantragen können.

Laborantin untersucht Blutprobe.
Die Entwicklungszusammenarbeit ermöglicht zum Beispiel den Aufbau wichtiger medizinischer Einrichtungen.
© Aussenbeziehungen und Standortmarketing

Grundsätze der Förderung

Mit dem Inkrafttreten des neuen «Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA)» wird die Förderung des Kantons Basel-Stadt ab 2026 ausgebaut. Bis 2029 steigen die Mittel schrittweise auf 0.7 % der Steuereinnahmen – rund 19.5 Millionen Franken. 

Nicht gewinnorientierte Organisationen können ab 2026 Projekt- und Programmbeiträge für Vorhaben beantragen, die – je nach Kontext – Entwicklungszusammenarbeit, Friedensförderung, humanitäre Hilfe und menschliche Sicherheit komplementär miteinander verknüpfen. Die inhaltliche Beurteilung der Gesuche erfolgt durch die Kommission für Internationale Zusammenarbeit auf Basis anerkannter Qualitätskriterien: Wirkungsorientierung, effizienter Mitteleinsatz, Nachhaltigkeit und Transparenz. 

Nähere Informationen zu den Förderkriterien, den Eingabefristen und zum Verfahren finden Sie Anfang 2026 hier. Folgen Sie uns auch auf LinkedIn, um auf dem Laufenden zu bleiben.


Berichterstattung zu bereits unterstützten Projekten

Die bis Ende 2025 durch den Kanton Basel-Stadt begünstigten Organisationen müssen innerhalb von drei Monaten nach Ende der unterstützten Projektphase in einem Rechenschaftsbericht darlegen, wie sie die Fördermittel verwendet haben. Erst nach dieser Berichterstattung kann ein neuer Projektantrag gestellt werden.

Formelle Anforderungen

Die folgenden formellen Anforderungen müssen bei der Berichterstattung zwingend erfüllt sein:

Anforderung
Beschreibung
Eingabefrist
Drei Monate nach Ende der vom Kanton Basel-Stadt unterstützten Projektphase.
Rechenschaftsbericht
Rechenschaftsberichte können auf Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst werden. Bitte verwenden Sie diese Vorlage für Ihren Bericht: DeutschFrançaisEnglish.
Einreichen des Rechenschaftsberichts
Der Rechenschaftsbericht muss elektronisch über das Online-Formular  mit Angabe der folgenden Informationen eingereicht werden: Kontaktangaben, Angaben zum Projekt sowie als Beilage: Rechenschaftsbericht (bitte verwenden Sie die Vorlage), detaillierte Übersicht über budgetierte und tatsächliche Kosten und Finanzierung (im Excel-Format). Rechenschaftsberichte, die uns per Email erreichen, werden nicht berücksichtigt.

Kontakt

Tandiwe Erlmann

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Julia Gentsch

Mitarbeiterin Stab

Aussenbeziehungen und Standortmarketing

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Marktplatz 30a
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
14 bis 17 Uhr

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