Entwicklung und Zusammenarbeit
Der Kanton Basel-Stadt fördert mit der internationalen Zusammenarbeit die Armutsminderung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene. Erfahren Sie hier mehr über die Grundsätze der Förderung und wie Sie Fördergelder für Ihr Vorhaben beantragen können.

Grundsätze der Förderung
Mit dem Inkrafttreten des neuen «Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA)» wird die Förderung des Kantons Basel-Stadt ab 2026 ausgebaut. Bis 2029 steigen die Mittel schrittweise auf 0.7 % der Steuereinnahmen – rund 19.5 Millionen Franken.
Organisationen der internationalen Zusammenarbeit können ab 2026 Projekt- und Programmbeiträge für Vorhaben beantragen, die einen Beitrag zur Armutsminderung als auch zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene leisten.
Die inhaltliche Beurteilung der Gesuche erfolgt durch die Kommission für Internationale Zusammenarbeit anhand der Qualitätskriterien: Wirkungsorientierung, Effizienz, Nachhaltigkeit und Transparenz. Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung.
Gesetzliche Grundlagen
Die internationale Zusammenarbeit des Kantons Basel-Stadt basiert auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Programmbeiträge
Programmbeiträge können von nicht gewinnorientierten Organisationen mit Hauptsitz in der Region Basel beantragt werden, die entweder über eine ZEWO-Zertifizierung verfügen oder durchschnittliche jährliche Erträge von über fünf Millionen Franken ausweisen*. Programmbeiträge können für eine maximale Laufzeit von bis zu vier Jahren beantragt werden.
Nächste Eingabefrist: 1. März 2026
Gesuchseingabe: Detaillierte Informationen zu Gesuchsanforderungen und notwendigen Dokumenten werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
Projektbeiträge
Nicht gewinnorientierte Organisationen mit Sitz in der Schweiz können Projektbeiträge für eine maximale Laufzeit von bis zu vier Jahren beantragen.
Nächste Eingabefristen: 1. April und 1. September 2026
Gesuchseingabe: Projektanträge können ausschliesslich während des Eingabefensters über das Online-Formular eingereicht werden. Detaillierte Informationen zum Eingabefenster, zu Gesuchsanforderungen und notwendigen Dokumenten werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
Berichterstattung
Die bis Ende 2025 durch den Kanton Basel-Stadt begünstigten Organisationen müssen innerhalb von drei Monaten nach Ende der unterstützten Projektphase in einem Rechenschaftsbericht darlegen, wie sie die Fördermittel verwendet haben. Erst nach dieser Berichterstattung kann ein neuer Projektantrag gestellt werden.
Formelle Anforderungen
Die folgenden formellen Anforderungen müssen bei der Berichterstattung zwingend erfüllt sein:
Anforderung | Beschreibung |
|---|---|
Eingabefrist | Drei Monate nach Ende der vom Kanton Basel-Stadt unterstützten Projektphase. |
Rechenschaftsbericht | |
Einreichen des Rechenschaftsberichts | Der Rechenschaftsbericht muss elektronisch über das Online-Formular eingereicht werden. Rechenschaftsberichte, die uns per E-Mail erreichen, werden nicht berücksichtigt. |
* Diese Einschränkungen zur Gesuchsberechtigung gelten vorbehaltlich des Regierungsratsbeschlusses zur Ausführungsverordnung.
Kontakt
Fachstelle Entwicklung und Zusammenarbeit
Aussenbeziehungen und Standortmarketing
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