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Entwicklung und Zusammenarbeit

Der Kanton Basel-Stadt fördert mit der internationalen Zusammenarbeit die Armutsminderung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene. Erfahren Sie hier mehr über die Grundsätze der Förderung und wie Sie Fördergelder für Ihr Vorhaben beantragen können.

Laborantin untersucht Blutprobe.
Die Förderung des Kantons Basel-Stadt ermöglicht zum Beispiel den Aufbau wichtiger medizinischer Einrichtungen in strukturschwachen Ländern.
© Aussenbeziehungen und Standortmarketing

Grundsätze der Förderung

Mit dem Inkrafttreten des neuen «Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA)» wird die Förderung des Kantons Basel-Stadt ab 2026 ausgebaut. Bis 2029 steigen die Mittel schrittweise auf 0.7 % der Steuereinnahmen – rund 19.5 Millionen Franken. 

Organisationen der internationalen Zusammenarbeit können ab 2026 Projekt- und Programmbeiträge für Vorhaben beantragen, die einen Beitrag zur Armutsminderung als auch zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene leisten.

Die inhaltliche Beurteilung der Gesuche erfolgt durch die Kommission für Internationale Zusammenarbeit anhand der Qualitätskriterien: Wirkungsorientierung, Effizienz, Nachhaltigkeit und Transparenz. Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung.

Gesetzliche Grundlagen

Die internationale Zusammenarbeit des Kantons Basel-Stadt basiert auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
 

Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA) Staatsbeitragsgesetz Basel-Stadt

Programmbeiträge

Programmbeiträge können von nicht gewinnorientierten Organisationen mit Hauptsitz in der Region Basel beantragt werden, die entweder über eine ZEWO-Zertifizierung verfügen oder durchschnittliche jährliche Erträge von über fünf Millionen Franken ausweisen*. Programmbeiträge können für eine maximale Laufzeit von bis zu vier Jahren beantragt werden. 

Nächste Eingabefrist: 1. März 2026

Gesuchseingabe: Detaillierte Informationen zu Gesuchsanforderungen und notwendigen Dokumenten werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.


Projektbeiträge

Nicht gewinnorientierte Organisationen mit Sitz in der Schweiz können Projektbeiträge für eine maximale Laufzeit von bis zu vier Jahren beantragen.

Nächste Eingabefristen: 1. April und 1. September 2026

Gesuchseingabe: Projektanträge können ausschliesslich während des Eingabefensters über das Online-Formular eingereicht werden. Detaillierte Informationen zum Eingabefenster, zu Gesuchsanforderungen und notwendigen Dokumenten werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.


Berichterstattung

Die bis Ende 2025 durch den Kanton Basel-Stadt begünstigten Organisationen müssen innerhalb von drei Monaten nach Ende der unterstützten Projektphase in einem Rechenschaftsbericht darlegen, wie sie die Fördermittel verwendet haben. Erst nach dieser Berichterstattung kann ein neuer Projektantrag gestellt werden.

Formelle Anforderungen

Die folgenden formellen Anforderungen müssen bei der Berichterstattung zwingend erfüllt sein:

Anforderung
Beschreibung
Eingabefrist
Drei Monate nach Ende der vom Kanton Basel-Stadt unterstützten Projektphase.
Rechenschaftsbericht
Rechenschaftsberichte können auf Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst werden. Bitte verwenden Sie diese Vorlage für Ihren Bericht: DeutschFrançaisEnglish.
Einreichen des Rechenschaftsberichts
Der Rechenschaftsbericht muss elektronisch über das Online-Formular eingereicht werden. Rechenschaftsberichte, die uns per E-Mail erreichen, werden nicht berücksichtigt.

* Diese Einschränkungen zur Gesuchsberechtigung gelten vorbehaltlich des Regierungsratsbeschlusses zur Ausführungsverordnung.


Kontakt

Fachstelle Entwicklung und Zusammenarbeit

Aussenbeziehungen und Standortmarketing

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Marktplatz 30a
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
14 bis 17 Uhr

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